So wählen Sie richtig!
Beispiele für eine gültige und vollständige Wahl (bei 5 Stimmen)
Das müssen Sie beachten
Die wichtigsten Wahlregeln für die Hauptpersonalratswahl 2026 haben wir Ihnen hier aufgelistet:
- Als Lehrkraft haben Sie fünf Stimmen für den HPR (Verwaltungsangestellte: 2 Stimmen).
- Alle Stimmen müssen innerhalb einer Liste vergeben werden – sonst ist der Stimmzettel ungültig! (kein Panaschieren)
- Mit einem Kreuz am Kopf der Liste teilen Sie den ersten Listenkandidaten je eine Stimme zu.
- Sie können Ihre 5 Stimmen auch individuell verteilen – auf 5, 4, 3 oder 2 verschiedene Personen (kumulieren oder häufeln).
- Einer Person können Sie maximal 3 Stimmen geben.
Alle fünf Stimmen
für den bpv
Verschenken Sie bitte keine Stimme!
Eine ausführliche Erläuterung zu Ihren Wahlmöglichkeiten finden Sie in unserem Wahlleitfaden „Richtig wählen“
Sie dürfen mehrere Personalräte wählen
Ein Wahltermin für mehrere Vertretungsgremien. Zeitgleich werden folgende Personalräte neu gewählt:
- Örtliche Personalräte (ÖPR) an den Schulen
- Bezirkspersonalräte (BPR) am Landesamt für Schule in Gunzenhausen
- Hauptpersonalrat (HPR) beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Über welche Personalvertretungen Sie abstimmen können, erläutern Ihnen unsere Videos:
Verbeamtete Lehrkräfte
Angestellte Lehrkräfte
Referendarinnen und Referendare
Sonstiges Schulpersonal insb. Verwaltungskräfte
Zusammenarbeit zwischen ÖPR und HPR
Wie sind die Aufgaben zwischen örtlichem und dem Hauptpersonalrat verteilt? Unser Video erläutert Ihnen die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit der beiden Gremien.
Briefwahl nutzen!
Sind Sie zwischen dem 23. – 25. Juni an der Stimmabgabe in Ihrer Schule verhindert oder bevorzugen Sie die Briefwahl?
Dann nutzen Sie unbedingt die Briefwahlmöglichkeit. Bitte wenden Sie sich an Ihren örtlichen Wahlvorstand. Er händigt Ihnen auf Wunsch Ihre Briefwahlunterlagen noch bis 23. Juni 2026 aus. Bitte beachten Sie die Postlaufzeit, falls Sie Ihren Wahlbrief nicht persönlich in der Schule abgeben. Der Wahlbrief muss spätestens zum Ende der Stimmabgabe beim Wahlvorstand eingegangen sein. Machen Sie von Ihrem Mitspracherecht Gebrauch und wählen Sie.
Jede Stimme zählt!