Erstwähler-Info
Wählen heißt mitbestimmen
Als verbeamtete oder angestellte Lehrkraft, als Referendarin und Referendar sowie als Verwaltungskraft haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Stimme die gymnasialen Kollegien in ganz Bayern zu stärken – und ganz besonders auch an Ihrer Schule.
Darum geht’s in den Personalratswahlen
Personalrätinnen und Personalräte vertreten Ihre Interessen und Bedürfnisse in einer Vielzahl von Situationen:
- Sie wachen darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge etc. beachtet werden
- Sie helfen, Ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern
- Sie beraten und unterstützen Sie bei dienstrechtlichen Fragen
- Sie sichern die Mitbestimmung in schulischen und übergeordneten Entscheidungen
Ihre Personalvertreter wirken auf drei Ebenen: direkt bei Ihnen an der Schule, auf Bezirksebene und auf der Landesebene – im kontinuierlichen Dialog mit dem Bayerischen Staatsministerium. Aus diesem Grund werden im Rahmen der Personalratswahlen 2026 auch drei verschiedene Gremien gleichzeitig gewählt:
Örtlicher Personalrat
(ÖPR)
an Ihrer Schule
Sollte es Unstimmigkeiten oder Probleme an eurer Schule geben, ist der Örtliche Personalrat die erste Anlaufstelle. Die Kolleginnen und Kollegen können oft schnell und direkt helfen:
- Mitbestimmung, Mitwirkung und Beratung mit der Schulleitung bei innerschulischen Vorgängen
- Ansprechpartner bei Problemen in der Schule, zum Beispiel innerhalb des Kollegiums
- Informations- und Anhörungsrecht bezüglich der Unterrichtsverteilung mit dem Ziel einer gleichmäßigen und gerechten Belastung der Lehrkräfte
- Beratung der örtlichen Lehrkräfte
- Beratung des Hauptpersonalrats bei Funktionsübertragungen, Beförderungen und Versetzungen
- Information des Hauptpersonalrats über die Beschlussfassung an der Schule bei Funktionsübertragungen, Beförderungen und Versetzungen
Bezirkspersonalrat
(BPR)
am Landesamt für Schule
Da die Personalverwaltung von Mitarbeitenden im Angestelltenverhältnis beim Landesamt für Schule stattfindet, gibt es dort selbstverständlich auch eine Personalvertretung für die nach TV-L Beschäftigten. Dies ist der BPR:
- Vertretung der Verwaltungsangestellten und Lehrkräfte im Beschäftigtenverhältnis (befristet und unbefristet) an Gymnasien, Realschulen und FOSBOS
- Mitwirkung bei Vertragsgestaltungen, Einstellungen, Ein- und Höhergruppierungen, Beurlaubungen und Kündigungen
Hauptpersonalrat
(HPR)
beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Können Fragen oder Probleme auf der Schulebene nicht gelöst werden, ist der Hauptpersonalrat eure kompetente Personalvertretung. In den meisten Fällen agieren ÖPR und HPR gemeinsam. Zudem berät der HPR auch in spezifischen Fachthemen:
- Abstimmungen und Verhandlungen mit dem Kultusministerium
- Mitbestimmung und Zustimmung bei zum Beispiel Einstellungen, Beförderungen, Versetzungen und Funktionsübertragungen oder Beurteilungsrichtlinien
- Beantragung von Verbesserungsmaßnahmen
- Wahrung der Rechte der Beschäftigten aller Schulen in puncto geltende Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge etc.
- Beratung des Örtlichen Personalrats und des Kollegiums
- Mitwirkung bei der Änderung oder Einführung von Verwaltungsvorschriften, Einbringen von Initiativanträgen, Unterstützung beim Umgang mit Konfliktsituationen an der Dienststelle
Drei Gremien =
drei Wahlzettel
Je nach Ihrer Position an der Schule haben Sie unterschiedlich viele Wahlberechtigungen im Rahmen der Personalratswahlen. Die Anzahl Ihrer Stimmen variiert ebenfalls.
Verbeamtete Lehrkräfte
ÖPR: schulindividuelle Stimmenanzahl
BPR: –
HPR: 5 Stimmen
Angestellte Lehrkräfte
ÖPR: schulindividuelle Stimmenanzahl
BPR: 4 Stimmen
HPR: 5 Stimmen
Referendare
(ab dem 1. Ausbildungsabschnitt)
ÖPR: schulindividuelle Stimmenanzahl
BPR: –
HPR: 5 Stimmen
Verwaltungsangestellte
ÖPR: schulindividuelle Stimmenanzahl
BPR: 5 Stimmen
HPR: 2 Stimmen
Überblick
Wie viele Stimmen Lehrkräfte und Referendare haben und was es sonst zu beachten gilt, dazu hat die Referendar- und Jungphilologenvertretung (rjv) ein zusammenfassendes Video erstellt:
Wann wird gewählt?
Die Personalratswahlen 2026 in Bayern finden vom 23. bis 25. Juni 2026 statt. Für die exakte Festlegung des Wahltermins und die Öffnungszeiten der Wahllokale ist der örtliche Wahlvorstand zuständig.
WICHTIG: Sollten Sie aufgrund von Erkrankung, Fortbildung, Klassen- oder Studienfahrt, Mutterschutz, Elternzeit, Beurlaubung (längstens seit einem Jahr) oder aber aufgrund der Freistellungsphase des Sabbatjahres in diesem Zeitraum nicht in der Schule sein, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl! Auch wenn Sie einfach nur die Briefwahl bevorzugen, können Sie dies dem Wahlvorstand mitteilen.